Photovoltaik-Förderung in Niedernhausen: Diese Möglichkeiten gibt es
Stand: August 2026 · Ratgeber von Elektro Sonne, Elektrofachbetrieb aus Mainz-Kastel
Wer in Niedernhausen eine Photovoltaikanlage plant, profitiert von mehreren Förderbausteinen – von Steuervorteilen über günstige Kredite bis zur 0-Prozent-Mehrwertsteuer. Wir zeigen, was für Ihr Projekt relevant ist.
Steuerfreie Einspeisevergütung nach EEG
Der Strom, den Ihre Anlage ins Netz einspeist, wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet. Seit 2022 ist diese Vergütung steuerfrei – und auch die Einnahmen aus dem Verkauf Ihres Solarstroms bleiben bei kleinen Anlagen (bis 30 kWp je Gebäude) steuerfrei. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum.
0 % Mehrwertsteuer auf die Anlage
Seit 2023 gilt für Photovoltaik-Anlagen der ermäßigte Steuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG) – auch für Speicher und Wallbox im Direktbezug zur Anlage. Das senkt die Anschaffungskosten spürbar und ist bei unseren Angeboten bereits eingerechnet.
KfW-Kredite für Erneuerbare Energien
Die KfW fördert Photovoltaik über Kreditprogramme mit günstigen Konditionen – welche Programme aktuell verfügbar sind, ändert sich regelmäßig. Ob sich ein Kredit für Ihr Vorhaben lohnt, hängt von Zinslage und Projekt ab – wir beraten Sie dazu kostenlos und zeigen die Zahlen für Ihr Haus.
Kommunale Förderung prüfen
Einige Städte und Landkreise bezuschussen Photovoltaik und Speicher zusätzlich – auch in der Region Wiesbaden/Rheingau-Taunus gibt es immer wieder kommunale Programme. Wir prüfen für Sie, welche Zuschüsse aktuell verfügbar sind, und reichen die Anträge mit ein.
Unser Rat
Klären Sie Förderung und Steuervorteile
vor der Bestellung – danach lassen sich viele Vorteile nicht mehr nachträglich sichern. In unserer kostenlosen Ersteinschätzung berücksichtigen wir Förderung, Ersparnis und Amortisation für Ihr konkretes Haus.
Häufige Fragen
Wird die Einspeisevergütung versteuert?
Nein – seit 2022 ist die Einspeisevergütung und der Verkauf von Solarstrom steuerfrei. Bei Anlagen bis 30 kWp je Gebäude gilt das auch für die Einkünfte insgesamt.
Gilt die 0-Prozent-Mehrwertsteuer auch für den Speicher?
Ja – Speicher und Wallbox, die mit der Photovoltaikanlage angeschafft werden, profitieren ebenfalls vom Steuersatz von 0 %. Das ist in unseren Angeboten bereits enthalten.
Kann ich KfW-Kredit und Steuervorteile kombinieren?
Ja, die Bausteine lassen sich kombinieren: KfW-Kredit für die Finanzierung, steuerfreie Einspeisung und 0 % MwSt. für die Anschaffung – plus mögliche kommunale Zuschüsse.